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Sie können bei kleineren Schäden (üblicherweise bis 1.500 EURO) in Form einer Schadensammelabrechnung quartalsweise oder ähnlich abrechnen. Wir stellen Ihnen von einfachen Druckstücken, Schadenmeldungen auch Software zur Verfügung. Natürlich lohnt sich das nur, wenn Sie viele so genannte Frequenzschäden pro Jahr haben.
Bei uns gibt es hier sogar eine generelle Reparaturfreigabe!
Ab 5.000 Euro hohen Schäden kommt der Chef persönlich zur Besichtigung. Hier bringen wir gleich unsere Gutachter mit, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Alle weiteren Aktivitäten stimmen wir miteinander ab, egal ob Akontozahlungen oder weiteres …
Wir unterhalten mit Ihnen einen Maklervertrag, der die Zusammenarbeit regelt. Dabei vertreten wir Ihre Ansprüche gegenüber Anspruchstellern genau so wie gegen Ihre Versicherungsgesellschaften. Dazu haben wir sogar Kooperationspartner fest an uns gebunden, wie Steuerberater und Rechtsanwälte. Auf diesem Weg haben wir bereits Schäden in Millionenhöhe durchgesetzt.
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