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01.01.2019

Cyberversicherungen Ja/Nein?

Cyberversicherungen

Aktuelles Beispiel:

Da schreibt ein Versicherungsaußendienstler einen Kunden an – großes Haus – und verweist mit folgenden Sätzen auf die Problematik Cyber: „ Aus der aktuellen Rechtssprechung und Gesetzgebung … So können Verantwortungsträger … für Schäden haftpflichtig gemacht werden, die sich aus einer fehlerhaften Organisation oder Überwachung des Datenrisiko´s ergeben." Weiter heißt es dann: „ Dieses neue Haftungspotential lässt sich derzeit nur eingeschränkt absichern …"

An dieser Stelle möchte ich lieber aufhören, denn bereits vor 60 Jahren wurden Organisationsverschulden und Managementfehler in einer Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung gedeckt. Die Deckungsbausteine, wenn man denn möglichst umfassend versichert sein möchte, sind grob zu unterteilen in Vermögensschadendeckung Eigen- und Drittschäden, D&O Deckung für die gesetzlichen Vertreter der juristischen Person und nicht zu vergessen, die Vertrauensschadendeckung.

Was sagt Ihnen also oben genanntes Schreiben? Auch in unserer Branche werden Fehler gemacht und trotzdem oder deswegen ist eine Aufklärung für Ihr Unternehmen extrem wichtig. Dieses Risiko Datensicherheit ist nicht neu! Ihre Kollegen kurz vor oder schon mitten in der Rente (wohlverdient!) kennen Datensicherheit nämlich auch. So wurden sensible Daten früher in einen mehrwandigen aus Stahl gebauten Safe eingeschlossen – nur handelte es sich damals eher um Lochbänder, Mitschriften oder Durchschläge von vertraulichen Daten. Wenn ein Unternehmen sich damals versichert hat, nannte man dies grob „Vermögens- und Vertrauensschadenversicherung".

Was ist denn heute anders?

Nun, es gibt schon neue Bereiche des Risikomanagements. So müssen sich Firmen als auch Privatpersonen mit so genannten Erpressungstrojanern beschäftigen, ein Datenerhalt wird erst nach Zahlung eines Lösegeldes angeboten. Dazu kommt auch der Bereich der Betriebsunterbrechung. Hier sind echte neue Risiken, die wir prüfen und ggf. versichern können. Bei der heutigen Digitalisierung der Arbeitswelt entstehen große Kostenblöcke bei Ausfall von Systemen. Natürlich gehört das in ein ordentliches Riskmanagement und damit auch in das Portfolio eines Versicherers und Sie prüfen, ob die IT-Struktur und Ihre betriebswirtschaftliche Unternehmensaufstellung einen Versicherungsschutz rechtfertigt.

Was sind also gute „Neue" Ansätze?

Wenn IT-Dienstleister ihre Arbeit als Entwickler absichern, wenn Dienstleister beim Hosting Ihrer Homepage und Ihres Newslettersystems mit sensiblen Daten Ihrer Firma umgehen oder wenn man die am Markt entwickelten Sachdeckungen prüft, dann sind ein paar gute neue Dinge am Markt. Wir nennen Ihnen ein paar Auszüge und beraten dann gern im Einzelfall:

  • Es werden s.g. Forensikkosten erstattet. Hier zahlt der Versicherer Kosten für die Identifikation und Beweissicherung des Vorfalles. Das geht soweit, dass ggf. auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung beinhaltet ist. Diesen Bereich nennt man „Eigenschadendeckung".
  • Die Haftpflichtdeckung übernimmt Schäden ggü. Dritten, die aufgrund eines Angriffes auf Ihr System entstanden sind. Naturgemäß werden auch die Verteidigungskosten eines solchen Vorwurfes übernommen (Rechtsschutzfunktion).
  • Bedienfehler, Cloudausfall oder Kosten durch Cyber-Diebstahl sind auch versicherbar.

Allen Versicherungsformen bleibt eines gemein: 90% der möglichen Absicherung ist seit Jahren erhältlich und gehört bereits vor „Cyber" in ein Portfolio einer Klinik oder eines Krankenhauses - lassen Sie sich beraten.

Sie brauchen ein Schadenfall für Entschädigung. Hier geht es um Haftungsansprüche, Verschulden oder den Sachschaden wie Datenwiederherstellung.

Wie heißen die möglichen Produkte im Kurzcheck?

  • D&O Versicherung
  • Vermögensschadenversicherung für Eigen und Drittschäden
  • Vertrauensschadenversicherung
  • Erpressungsschutzdeckung
  • Betriebsunterbrechung
  • Elektronikversicherung
  • Datenschutzversicherung

Welche davon sind die absoluten Basics?

  • D&O Versicherung
  • Vermögensschadenversicherung für Eigen und Drittschäden

Es grüßt Sie
Ihr Spezialmakler

Peter Gronem

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