Entscheidung
Eine Investition, Kalkulation oder Unternehmensentscheidung wird rückblickend als pflichtwidrig bewertet.
Risikomanagement für Managerinnen und Manager
Sie vertreten eine juristische Person. Wird eine Entscheidung später beanstandet, kann daraus eine persönliche Inanspruchnahme entstehen. ManagerRisk prüft, ob Ihr Schutz dann wirklich funktioniert.
Ihre Rolle. Ihre Entscheidungen. Ihr Schutz.
Nicht irgendeine D&O.
Sondern Schutz, dessen Logik Sie verstehen.Der Moment, in dem es persönlich wird
Geschäftsführer, Vorstände und Kontrollorgane müssen im Interesse ihrer Organisation handeln. Kommt es zum Konflikt, geht es nicht nur um Schadenersatz. Schon die Abwehr kann Zeit, Reputation und persönliches Vermögen belasten.
Die konkrete Haftung richtet sich nach Rechtsform und Einzelfall. Beispiele sind § 43 GmbHG, § 93 AktG und § 34 GenG.
Eine Investition, Kalkulation oder Unternehmensentscheidung wird rückblickend als pflichtwidrig bewertet.
Kontrolle, Delegation, Fristen oder Informationswege sollen nicht ausreichend organisiert gewesen sein.
Insolvenz, Steuern, Fördermittel oder Sozialabgaben führen zu einer persönlichen Prüfung der Verantwortlichen.
Ein realer Prüfauftrag
Wir sollten die bestehende Absicherung aus D&O, Vermögens- und Vertrauensschaden fachlich prüfen. Entscheidend war nicht der bekannte Name des neuen Anbieters, sondern das, was im Bedingungswerk tatsächlich stand.
Das Ergebnis: Unsere individuell angepasste Lösung enthielt wichtige Vorteile, die im pauschalen Vergleich nicht sichtbar gewesen wären. Wir konnten diese Unterschiede schriftlich und nachvollziehbar belegen.
Meine Police fachlich prüfen lassenEin System statt einzelner Policen
Kein Baustein ersetzt automatisch den anderen. Der Nutzen entsteht erst, wenn Anspruch, Abwehr, zeitlicher Auslöser und versicherter Personenkreis aufeinander abgestimmt sind.
Prüft die persönliche Inanspruchnahme versicherter Organ- und Leitungspersonen und übernimmt im versicherten Umfang Abwehr oder Freistellung.
Kann unabhängigen, selbst gesteuerten Schutz schaffen – etwa bei Positionswechseln, weiteren Mandaten oder eingeschränktem Zugriff auf die Unternehmenspolice.
Ergänzt den Haftpflichtschutz dort, wo Strafverfahren, Anstellungsvertrag oder weitere persönliche Rechtsinteressen eigene Kosten auslösen.
Schützt das Unternehmensvermögen gegen versicherte vorsätzliche Handlungen von Vertrauenspersonen oder Dritten und ergänzt die Managementperspektive.
Der unterschätzte Konflikt
Unternehmensinteresse
Bilanz schützen, Ansprüche verfolgen, Organpflichten durchsetzen.Ihr persönliches Interesse
Vorwürfe abwehren, Zugriff sichern, Reputation und Vermögen schützen.Deshalb prüfen wir nicht nur, ob „eine D&O vorhanden“ ist. Wir prüfen, ob sie Ihre konkrete Rolle in einem Interessenkonflikt trägt.
Bedingungsqualität zeigt sich im Detail
Wer ist tatsächlich als versicherte Person erfasst – auch in Tochtergesellschaften und Fremdmandaten?
Greift die Rückwärtsdeckung für unbekannte Pflichtverletzungen aus der Vergangenheit?
Wie lange bleibt Schutz nach Vertragsende oder einem Positionswechsel erhalten?
Wer kontrolliert die Police und den Informationsfluss, wenn Gesellschaft und Manager unterschiedliche Interessen haben?
Werden Abwehrkosten auf die Versicherungssumme angerechnet und welche Sublimits gelten?
Passen D&O, Strafrechtsschutz, Anstellungsvertrags-Rechtsschutz und Vertrauensschaden zusammen?
Zielgruppenübergreifend
Der Schutz ist für Geschäftsführerinnen, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichts- und Kontrollorgane, leitende Angestellte sowie besondere Beauftragte relevant. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach Rechtsform, Rolle und Mandat.
Medizinischer Betrieb, öffentliche Verantwortung, Tochtergesellschaften und komplexe Organisationspflichten.
Investitionen, Verkehrssicherung, Vergabe, Bestand und die Verantwortung gegenüber Aufsicht und Gesellschaftern.
Öffentliche Aufgaben, Beteiligungen, Gremien und besondere Schnittstellen zwischen Organ- und Amtshaftung.
Wachstum, Krise, Transformation, Compliance und unternehmerische Entscheidungen mit persönlicher Tragweite.
Der ManagerRisk-Check
Die Vorabprüfung ändert zunächst keinen Vertrag. Sie schafft eine belastbare Grundlage für Ihre nächste Entscheidung.
Funktion, Rechtsform, Organstellung, Tochtergesellschaften, Fremdmandate und Veränderungsszenarien werden strukturiert erfasst.
Wir lesen Police und Bedingungen entlang Ihrer tatsächlichen Haftungs- und Konfliktsituation – nicht entlang einer Produktbroschüre.
D&O, persönliche D&O, Rechtsschutz und Vertrauensschaden werden auf Übergänge, Doppelungen und ungewollte Lücken geprüft.
Sie erhalten eine verständliche schriftliche Einordnung mit Prioritäten und konkreten Handlungsmöglichkeiten.
Ihr Ergebnis
Peter Gronem
Seit über 30 Jahren bearbeiten wir komplexe kommunale und industrielle Risiken als mehrköpfiges Team. Wir betrachten Ihr Unternehmen und Ihre Organfunktion als Ganzes – einschließlich verknüpfter Haftungs-, Vertrauensschaden- und Rechtsschutzfragen.
15 Minuten. Vertraulich. Auf Ihre Rolle vorbereitet.
Sie wählen Ihr Thema, nennen uns Unternehmen und Funktion und buchen anschließend direkt ein 15-minütiges Erstgespräch.
Allgemeine fachliche Information, keine Rechtsberatung. Gesetzliche Grundlagen zur Organhaftung: § 43 GmbHG, § 93 AktG, § 34 GenG. Versicherungsschutz richtet sich stets nach dem konkreten Vertrag.